Corona: Juristische Aufarbeitung beginnt

Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen reicht am 10.12.2023 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft ein.

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ZAAVV, das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen reicht morgen, am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen nahezu 600 Personen ein. Sie sind verantwortlich für die Einführung der berufsbezogenen Impfpflicht und hätten dabei in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen oder sogar sterben. Die Strafanzeige wird verbunden mit einer Demonstration in Karlsruhe ab 11:00 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte.

Die Einladung erfolgt in dem kurzem, hier eingebetteten Video mit dem bekannten Anwalt Ralf Ludwig, der übrigens im Impressum als Verantwortlicher für den Inhalt der Internetseite angeführt wird. In der Webseite erfahren wir, dass er in April 2021 auf einer Demo in Stuttgart zum ersten Mal über seine Idee des ZAAVV sprach. Wie schön, dass aus seiner Idee handfeste Wirklichkeit wurde! Denn „ohne Gerechtigkeit für jeden, kann es keinen Frieden geben.“

Auszug aus den Strafanzeigen

  • Jede Wertung und erst recht das gegenseitige Aufwiegen von Menschenleben durch Organe des Staates verletzt die Menschenwürde und ist darum unzulässig.
  • Die Unterscheidung in wertes und unwertes Leben verstößt gegen den Grundsatz der Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und ist darum unzulässig.
  • Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in höchst- persönliche Rechte jedes einzelnen Menschen dar und ist darum unzulässig. Insbesondere bei einem experimentellen Impfstoff mit schweren bis zu tödlichen Nebenwirkungen.
  • Es ist unerheblich, ob die sog. Impfungen wirksam sind oder nicht; mit Inkaufnehmen von Verletzten und gar Toten wurde in unzulässiger Art und Weise ein kategorisches Verbot verletzt.
  • Die in einer Verfassung verbrieften Grund- und Freiheitsrechte sowie der Grundsatz der Gewaltenteilung sind rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen.

Die Ziele des ZAAVV sind in seinem Namen enthalten:

  • Aufarbeitung
  • Aufklärung
  • juristische Verfolgung sowie
  • Verhinderung

von Verbrechen gegen die Menschheit (angelehnt an Art. 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs) aufgrund der Corona-Maßnahmen.

Die teilweise willkürlichen Corona-Maßnahmen und die schnell aufgebaute Akzeptanz in der Bevölkerung haben gezeigt, wie einfach eine Gesellschaft manipuliert werden kann und wie schnell Menschenrechtsverletzungen salonfähig werden. Um eine Wiederholung in der Zukunft zu verhindern, sind Aufarbeitung, Aufklärung und juristische Verfolgung der Geschehnisse notwendig. Die Aufarbeitung bringt den Umfang des erfolgten Unrechts zu Tage und legt den Grundstein für Veränderungen. Die Aufklärung dient der Bewusstseinsschärfung und der Übernahme von Eigenverantwortung. Die juristische Verfolgung führt den Verantwortlichen vor Augen, dass ihr Verhalten nicht ohne Konsequenzen bleibt. Dabei steht nicht zwangsläufig der Aspekt einer möglichen Bestrafung im Vordergrund. Und so einfach können Sie sich beteiligen:



Bereits Strafanzeige beim Internationalen Gerichtshof

Bereits am 28. November 2023 erstattete die Menschenrechtsorganisation United for Freedom eine 24-seitige Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen die großen Namen der COVID-Impfkampagne und wirft ihnen „Verbrechen des globalen Völkermordes und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ vor. Konkret geht es dabei um den ersten Vorabkaufvertrag zwischen der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen und Pfizer/BioNTech im November 2020. Der Ehrenvorsitzende der deutschen Sektion von United for Freedom ist der ehemalige LKA-Chef Thüringens, Uwe Kranz. Kranz und Marianne Grimmenstein-Balas fungieren im Namen der Organisation als Anzeigenerstatter. Grimmenstein-Balas erlangte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht Bekanntheit.

Kranz und Grimmenstein-Balas berufen sich dabei auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Art. 15.1 und 53. Demzufolge kann der Chefankläger aufgrund von Informationen zu mutmaßlichen Straftaten, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen, Ermittlungen einleiten. Dabei werden die nachfolgend aufgezählten Personen beschuldigt, „maßgebend“ an den oben genannten mutmaßlichen Straftaten beteiligt zu sein.

Alle acht beschuldigten Personen hätten mit ihren Handlungen „ermöglicht und unterstützt“, dass ein Impfstoff, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt sei, an Million EU-Bürger verimpft wurde.

  • Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
  • Albert Bourla, CEO von Pfizer
  • Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
  • Emer Cooke, Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
  • Nanette Cocero, ehemalige Präsidentin für Impfstoffe bei Pfizer
  • Bill Gates, Co-Vorsitzender der Bill & Melinda Gates Foundation
  • Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit
  • Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Quellen und Verweise:
Zur vollständigen, 20-seitigen Argumentation von ZAAVV
Menschenrechtsorganisation United for Freedom
Uwe Kranz


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